Reinhard Pfiffner
Prokurist
Technischer Leiter
T +49 7522 706-0
info@stender-gmbh.de
Wir unterstützen Verantwortliche in Unternehmen und im Bereich der öffentlichen Auftraggeber bei der systematisierten Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Umweltverträglichkeitsanalysen sowie bei der Überwachung von Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien.
Für den Menschen unserer Zeit gibt es nur eine einzige Sicherheit: Wissen, Erfahrung, Können.Henry Ford, 1863-1947
Mit Hilfe fachkompetenter Sicherheitsingenieure und den spezifisch abgestimmten Fragenkatalogen können Gefährdungen an Produkten, Anlagen/Systemen und Arbeitsplätzen umfassend ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen definiert werden. Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahren, die vom Arbeitsmittel, dessen Benutzung bei der Arbeit und seinen Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln ausgehen, zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren. Diese, auf dem Arbeitsschutzgesetz gesetzlich basierte, Vorgabe gilt in allen Tätigkeitsbereichen mit Ausnahme von privaten Haushalten und ist zu dokumentieren.
Fehlende oder mangelhafte Sicherheitseinrichtungen, physikalische, psychologische und chemische Einflussfaktoren sowie zu hohe körperliche Belastungen und unergonomische Arbeitsbedingungen führen häufig zu Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Neben den gesundheitlichen Risiken der Mitarbeiter sind Fehlzeiten der Beschäftigten und durch Maschinenausfallzeiten bedingte finanzielle Belastungen für das Unternehmen die Folge. Ein Ziel des Arbeitgebers muss daher sein, dafür zu sorgen, dass die Risiken und Gefährdungen für die Beschäftigten möglichst ausgeschlossen werden können.
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